Sie wollen einen Garten pachten?
Dann beachten Sie bitte die nachfolgenden Informationen!
- Grillen können Sie bei uns auch, aber wir sind kein Grillverein!
- Wir sind kein Kleintierzüchterverein!
- Haustierhaltung wird in der Kleingartenanlage nicht geduldet.
- Eine Gartenlaube ist kein Zweitwohnsitz.
- Ein Kleingarten ist kein technisches oder biologisch-/chemisches Versuchslabor!
- Rücksicht auf den Nachbarn ist oberstes Gebot!
- Die Mitgliedschaft in unserem Verein ist Voraussetzung für einen Pachtvertrag!
- Ohne vollständige Angaben wird ein Aufnahmeantrag nicht bearbeitet.
- Jeder Antragsteller wird, zusammen mit seinem Ehe- oder Lebenspartner, vom Vorstand zu einem Gespräch eingeladen.
- Alle Kleingartenanlagen sind Eigentum der Stadt Stuttgart.
- Die Missachtung des Bundeskleingartengesetzes, der Gartenordnung und/oder der Vereinssatzung führt im Wiederholungsfall zur fristlosen Kündigung des Pachtvertrages und/oder der Vereinsmitgliedschaft.